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Teilnahmebedingungen für die ARS URBANA Vol. 1

Die nachstehenden Teilnahembedingungen stellen einen Überblick der Rahmenbedingungen dar; maßgeblich und ausführlicher sind die Konditionen für die Ausstellungsbeteiligung an der ARS URBANA Vol. 1: »Information | Kommunikation« in der PDF-Broschüre beschrieben, die hier zum Download zur Verfügung steht.
  1. Es können sich Künstler aus allen Sparten der Bildenden Künste bewerben. Das Mindestalter für Bewerber beträgt 18 Jahre. Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen bezüglich der künstlerischen Ausbildung des Bewerbers. Die Bewerbung muss folgende Informationen enthalten: Vita, Projektbeschreibung mit inhaltlichem Bezug zum Thema »Information | Kommunikation«, Bild- bzw. Videodaten. Sind mit dem geplanten Projekt besondere technische/ räumliche Anforderungen verbunden, sind diese unbedingt zu nennen.
  2. Die Bewerbung erfolgt bevorzugt über das Online-Formular; Alternativ kann die Bewerbung per E-Mail (PDF, Word oder OpenOffice) bis zum 31. Mai 2012 an bewerbung@ars-urbana.eu eingesandt werden: Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden; alle erforderlichen Angaben sind im Online-Formular markiert.
  3. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle Bewerbungen vom Kuratorium geprüft und die ausgewählten Künstler bis spätestens 15. Juni 2012 informiert. Die Ausstellung wird von einer mehrköpfigen Jury kuratiert. Die Juryentscheidung ist nicht anfechtbar.
  4. Künstler, die zur ARS URBANA Vol. 1 zugelassen werden, entrichten eine Teilnahmegebühr in Höhe von 50,00 €. Jeder zugelassene Künstler erhält 5 Exemplare des Katalogs, der zur ARS URBANA Vol. 1: »Information | Kommunikation« erscheinen wird.
  5. Ausstellungshonorare, Reise- und Transportkostenzuschuß können seitens des Veranstalters nicht gewährt werden. Auf Wunsch des ausstellenden Künstlers kann jedoch eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden, mit der der Künstler bei entsprechenden Stellen und Institutionen Fördermittel auf eigene Rechnung und Initiative beantragen kann.
  6. Die Werke sind während der Ausstellung versichert; bei Veranstaltungen des Rahmenprogramms wird nach Ermessen des Veranstalters zusätzlich ein Sicherheitsdienst eingesetzt.
  7. Mit der Bewerbung akzeptiert jeder zugelassene Künstler den Ausstellungsvertrag, der in der offiziellen Ausschreibungsbroschüre enthalten ist. Dieser ist von allen Bewerbern, die zur Ausstellung der ARS URBANA Vol. 1: »Information | Kommunikation« zugelassen werden, bis spätestens 30. Juni 2012 an die Veranstalter ausgefüllt und unterschrieben per Post zuzustellen.
  8. Alle zugelassenen Künstler haben freien Eintritt zur Ausstellung der ARS URBANA Vol. 1: »Information | Kommunikation« vom 13. bis 23. September 2012.
Die vorstehenden Bewerbungsbedingungen gelten für alle Künstler, die sich um die Teilnahme an der ARS URBANA Vol. 1 bewerben bzw. die gezielt auf ihre Teilnahme angesprochen werden.